Wie wir bereits berichteten, wird derzeit ein Management-Plan zum Fauna-Flora-Habitat-Gebiet Allgäuer Hochalpen erstellt. Hierbei wurde auch der Gebietsbetreuer des überwiegend flächengleichen Naturschutzgebietes, Henning Werth, eingebunden, welcher 65 überwiegend den Bergsport betreffende Punkte vorschlug. Sie enthalten Einschränkungen für Wanderer, Skitourengeher, Kletterer und Mountainbiker. Am 21.01.2019 fand im Landratsamt Oberallgäu hierzu ein Treffen statt, bei dem die IG Klettern mit zwei Vertretern anwesend war.
Die Diskussion verlief sachlich und enthielt viele positive Ansätze. Es wurde vereinbart, dass die geforderten Einschränkungen im Einzelfall durch Henning Werth begründet und konkretisiert werden sollen. Mit den Begründungen soll sich dann der Arbeitskreis des Projektes "Skibergsteigen umweltfreundlich" des DAV beschäftigen. Zudem konnten unsere Vertreter erreichen, dass eine missverständliche Formulierung, die ein pauschales Kletterverbot im gesamten Naturschutzgebiet beinhaltet, umformuliert wird. Aus der überarbeiteten Formulierung soll hervorgehen, dass ein Verbot nur bei Vogelbrut an den betroffenen Felsen und nicht pauschal gilt. Wir sehen hier die Chance, durch Vogelbrut notwendig werdende Einschränkungen von Kletterfelsen auch in Zukunft einvernehmlich in Zusammenarbeit mit Vogelschützern zu lösen, denn schließlich liegt der IG Klettern der Schutz von Felsbrütern besonders am Herzen und sie ist seit Jahrzehnten der zentrale Ansprechpartner für entsprechende Belange.
Die IG Klettern unterstützt ausdrücklich die vereinbarte Versachlichung bei der Ausweisung der im 65-Punkte-Plan vorgeschlagenen Maßnahmen. Eine solche Versachlichung auf Basis von Fakten zu konkreten Schäden an der Natur forderten wir in der Vergangenheit bei verschiedenen Maßnahmen immer wieder - nicht immer mit Erfolg. Wir haben in der Vergangenheit immer wieder kritisiert, dass viele Wald-Wild-Schongebiete im Projekt "Skibergsteigen umweltfreundlich" ohne hinreichend genaue Prüfung auf reale Notwendigkeit ausgewiesen wurden. Es wurde dabei häufig nicht ausreichend berücksichtigt, wie oft eine bestimmte Route überhaupt begangen wird und ob daher eine Einschränkung wirklich unvermeidbar ist. Vielfach wurde eine solche Einschränkung "prophylaktisch" ausgewiesen, wenn von Seiten des lokalen Naturschutzes oder anderen Interessengruppen ein Schongebiet gefordert wurde. Daher verbleiben weiterhin Zweifel, ob in den Allgäuer Hochalpen wirklich nur für den Naturschutz absolut notwendige Maßnahmen aus dem 65-Punkte-Plan implementiert werden.
Weiterhin vorgesehen ist die Anstellung von Rangern für das FFH/Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen. Wir hoffen, dass dies nicht dazu führt, dass die Einhaltung von freiwilligen Maßnahmen damit praktisch "erzwungen" wird oder neue Maßnahmen (z.B. Wegegebote) damit implizit eingeführt werden.
Zusammenfassend kann davon ausgegangen werden, dass mit großer Wahrscheinlichkeit neue Einschränkungen in den Allgäuer Hochalpen kommen werden. Jedoch ist derzeit kaum abzusehen, in welchem Umfang diese zu erwarten sind. Erfreulich ist jedoch, dass - anders als in der Vergangenheit - Forderungen versachlicht und im Einzelfall begründet und geprüft werden sollen. Wir hoffen, dass dies nun auf Basis nachprüfbarer Kriterien in der Praxis erfolgt. Wir würden uns eine Ausweitung dieses Vorgehens auf das gesamte Allgäu wünschen.
Wir werden hier über die weitere Entwicklung berichten. Wer gerne bei den Diskussionen und Treffen mitwirken möchte, darf sich gerne bei uns melden - die Freiwilligen bei der IG freuen sich über jede Unterstützung. Letztendlich ist es im Interesse aller, dass ein gerechter Ausgleich zwischen Naturschutz und Nutzungsmöglichkeiten gefunden wird. Wer Interesse an einem Entwurf des Planes hat, kann uns ebenfalls schreiben, jedoch wünscht die Regierung von Schwaben keine Veröffentlichung.