Art der Regelung:
Freiwillige Übereinkunft unter Beteiligung von den Grundeigentümern, Jagdpächtern, Landratsamt Oberallgäu und der IG Klettern.
Vereinbarung vom Dezember 2025: Es gelten folgende Regelungen bezüglich der Betretungszeiten am Neuen Tiefenbach: Kletterverzicht: 1.12. - 31.3. des Folgejahres Je nach Wetterverlauf (früher Wintereinbruch oder lang anhaltender Winter) kann die Regelung in Absprache (Grundstückseigentümer/Jagdpächter mit IG Klettern; untere Jagdbehörde wird jeweils informiert) nach vorn oder nach hinten erweitert werden.
Einschränkungen:
- Im Klettergarten gilt in der Kernzeit vom 1.12. - 31.3. des jeweiligen Folgejahres ein Kletterverzicht, der bei Bedarf wie oben genannt erweitert werden kann.
- Bitte den Klettergarten vor Einbruch der Dämmerung verlassen
- Bitte nicht an der Kirche sondern auf den öffentlichen Parkplätzen im Dorf parken. Auf keinen Fall Wege blockieren oder die Durchfahrt für Traktoren behindern!
- Bitte den Klettergarten sauber halten, herumliegenden Müll bitte mitnehmen!
- Bitte Neuerschließungen mit uns abklären!
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