Art der Regelung:

Freiwillige Übereinkunft unter Beteiligung von den Grundeigentümern, Jagdpächtern, Landratsamt Oberallgäu und der IG Klettern.


Vereinbarung vom Dezember 2025: 
Es gelten folgende Regelungen bezüglich der Betretungszeiten am Neuen Tiefenbach:
Kletterverzicht: 1.12. - 31.3. des Folgejahres
Je nach Wetterverlauf (früher Wintereinbruch oder lang anhaltender Winter) kann die Regelung in Absprache (Grundstückseigentümer/Jagdpächter mit IG Klettern; untere Jagdbehörde wird jeweils informiert) nach vorn oder nach hinten erweitert werden.

Einschränkungen:

  • Im Klettergarten gilt in der Kernzeit vom 1.12. - 31.3. des jeweiligen Folgejahres ein Kletterverzicht, der bei Bedarf wie oben genannt erweitert werden kann.

  • Bitte den Klettergarten vor Einbruch der Dämmerung verlassen

  • Bitte nicht an der Kirche sondern auf den öffentlichen Parkplätzen im Dorf parken. Auf keinen Fall Wege blockieren oder die Durchfahrt für Traktoren behindern!

  • Bitte den Klettergarten sauber halten, herumliegenden Müll bitte mitnehmen!

  • Bitte Neuerschließungen mit uns abklären!

 

 

Freiwillige Übereinkunft

Befristete Sperrung

Tageszeitliche Sperrung

Parkplatz