Art der Regelung:

Teils behördlich , teils freiwillig


Behördliche Anordnung:
lLt. Verordnung des Landratsamtes Oberallgäu vom Januar 2009 gelten folgende Regelungen bezüglich der Betretungszeiten am Neuen Tiefenbach:
Sperrzeiten: 15.12. - 15.3. des Jahres
Freiwillge Übereinkunft:
Ausgehandelt von Maxi Klaus (IG Klettern) mit Grundeigentümer bezüglich Verlassen des Klettergartens vor Dämmerung

Einschränkungen:

  • Der Klettergarten ist laut Verordnung des Landratsamts Oberallgäu vom Januar 2009  vom 15.12. - 15.3 jedes Jahres gesperrt und darf nicht betreten werden


  • Bitte den Klettergarten vor Einbruch der Dämmerung verlassen


  • Bitte nicht an der Kirche sondern auf den öffentlichen Parkplätzen im Dorf parken. Auf keinen Fall Wege blockieren oder die Durchfahrt für Traktoren behindern!


  • Bitte den Klettergarten sauber halten, herumliegenden Müll bitte mitnehmen!


  • Bitte Neuerschließungen mit uns abklären!

 

 

Behördliche Sperrung

Freiwillige Übereinkunft

Befristete Sperrung

Tageszeitliche Sperrung

Parkplatz