Art der Regelung:
Teils behördlich , teils freiwillig
Behördliche Anordnung: lLt. Verordnung des Landratsamtes Oberallgäu vom Januar 2009 gelten folgende Regelungen bezüglich der Betretungszeiten am Neuen Tiefenbach: Sperrzeiten: 15.12. - 15.3. des Jahres
Freiwillge Übereinkunft: Ausgehandelt von Maxi Klaus (IG Klettern) mit Grundeigentümer bezüglich Verlassen des Klettergartens vor Dämmerung
Einschränkungen:
- Der Klettergarten ist laut Verordnung des Landratsamts Oberallgäu vom Januar 2009 vom 15.12. - 15.3 jedes Jahres gesperrt und darf nicht betreten werden
- Bitte den Klettergarten vor Einbruch der Dämmerung verlassen
- Bitte nicht an der Kirche sondern auf den öffentlichen Parkplätzen im Dorf parken. Auf keinen Fall Wege blockieren oder die Durchfahrt für Traktoren behindern!
- Bitte den Klettergarten sauber halten, herumliegenden Müll bitte mitnehmen!
- Bitte Neuerschließungen mit uns abklären!
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