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Totalsperrung Das Gebiet darf nicht betreten werden. Somit ist kein Bergsport möglich.
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Teilsperrung Ausgewiesene Teile des Gebiets dürfen nicht betreten werden. Somit ist dort kein Bergsport möglich.
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Befristete Sperrung Das Gebiet darf in einem bestimmten Zeitraum, z.B. im Winter, nicht betreten werden.
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Tageszeitliche Einschränkung Das Gebiet darf nur zu festgelegten Uhrzeiten betreten werden.
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Veröffentlichungsverbot Das Gebiet darf nicht veröffentlicht werden. Betroffen sind vor allem Führerliteratur, Internetportale, DAV-Jahresberichte,etc.
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Ausgewiesenen Zustieg benutzen Beim Zu- und Abstieg soll ausschließlich der ausgewiesene Weg benutzt werden
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Keine Erschließungen Im Gebiet dürfen keine weiteren Routen erschlossen werden.
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Keine Gruppen Dieses Gebiet soll von keinen geführten Gruppen (Kurse, DAV, etc.) genutzt werden. Solche Regelungen haben meist den Hintergrund, dass vom Grundeigentümer keine komerziellen bzw. organisierten Aktivitäten geduldet werden, oder aber dass ein Gebiet in der Vergangenheit durch Gruppen extrem überfüllt wurde.
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Kein Biwakieren Im Gebiet darf nicht übernachtet (Biwaks, Zelte) werden.
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Ausgewiesenen Parkplatz benutzen Bitte nur die angegebenen Parkplätze benutzen!
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Kurzfristige Einschränkungen bei Vogelbrut Eventuell kann es zu räumlich und zeitlich begrenzten Einschränkungen kommen, falls seltene Felsbrüter im Gebiet nisten. Schilder am Einstieg sowie die Internetseite www.ig-klettern-allgaeu.de beachten!
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Weitere Sonderregelungen Weitere Sonderregelungen gelten, die aus dem Text des jeweiligen Gebiets hervorgehen.
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