Reguläre Einschränkungen:

  • In der Zeit vom 1. Januar bis 15. April ist grundsätzlich ein freiwilliger Kletterverzicht vereinbart
  • Nistet innerhalb dieser Zeit keine der gefährdeten Felsbrüterarten am Gigglstein, ist ab dem 15.4. das Klettern uneingeschränkt möglich.
  • Haben gefährdete Felsbrüter am Gigglstein bis zum 15. April mit der Eiablage begonnen, wird die IG Klettern zusammen mit dem Landratsamt, DAV und dem LBV regeln, auf welchen Routen zu welchen Zeiten geklettert werden kann oder nicht. 
    Diese Bereiche werden dann entsprechend markiert. In bestimmten Fällen kann ein Verzicht auf Klettern am gesamten Gigglstein bis August notwendig werden. Es kann auch zu Einschränkungen kommen, wenn eine Eiablage nach dem 15. April entdeckt wird. Dies wird je nach Situation entschieden.
  • Skizzen, Topos und Routenbeschreibungen werden weder in Führern noch in Alpinzeitschriften o. a. veröffentlicht
  • Es dürfen keine weiteren Routen am Gigglstein incl. Nebenfelsen erschlossen werden. Zu den Nebenfelsen zählen auch die Königswand und der Herzlesstein.
  • Der Zugang zu den Felsen darf ausschließlich von Norden ("Jörg-Alpe") erfolgen.
  • Biwakieren, Feuer machen etc. an den Felsen ist nicht gestattet.
  • Es ist hoffentlich allen interessierten Kletterern/innen klar, dass nur bei Einhaltung dieser Regelung eine komplette Sperrung dieser Felsen verhindert wird! Insofern bitten wir dringend um Beachtung.

 

Freiwillige Übereinkunft

Befristete Sperrung

Teilsperrung

kein Biwakieren

Veröffentlichungsverbot

Vogelbrut

Zustieg