Behördliche Anordnung: lLt. Verordnung des Landratsamtes Oberallgäu vom Januar 2009 gelten folgende Regelungen bezüglich der Betretungszeiten am Neuen Tiefenbach: Sperrzeiten: 15.12. - 15.3. des Jahres
Freiwillge Übereinkunft: Ausgehandelt von Maxi Klaus (IG Klettern) mit Grundeigentümer bezüglich Verlassen des Klettergartens vor Dämmerung
Einschränkungen:
Der Klettergarten ist laut Verordnung des Landratsamts Oberallgäu vom Januar 2009 vom 15.12. - 15.3 jedes Jahres gesperrt und darf nicht betreten werden
Bitte den Klettergarten vor Einbruch der Dämmerung verlassen
Ist der Parkplatz an der Kirche überfüllt, bitte im Dorf parken. Auf keinen Fall den Parkplatz blockieren oder die Durchfahrt für Traktoren behindern!
Bitte den Klettergarten sauber halten, herumliegenden Müll bitte mitnehmen!